Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der J. Brauchli AG

1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der J. Brauchli AG (nachstehend: AGB) kommen auf alle Lieferungen der J. Brauchli AG an Kunden zur Anwendung, sobald sie Bestandteil des Lieferungsvertrages geworden sind. Dies ist dann der Fall, wenn die J. Brauchli AG die AGB dem Kunden vor Vertragsabschluss allgemein bekannt gegeben hat, sei es durch Abdruck in www.jbrauchli.ch, in Dokumentationen, auf Offerten, Auftragsbestätigungen sowie Lieferscheinen. AGB früherer Fassungen sind ungültig. Es gilt die jeweils beim Vertragsabschluss geltende Version (siehe www.jbrauchli.ch).
1.2 Widersprechen individuelle Vereinbarungen oder Zusicherungen seitens der J. Brauchli AG im Einzelfall, namentlich in der Offerte, Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein diesen AGB, so gehen die individuellen Vereinbarungen vor, sofern sie rechtsgültig schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Widersprechen diese AGB allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, so gehen die AGB der J. Brauchli AG jenen des Kunden vor, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde.
1.4 Die J. Brauchli AG ist berechtigt, die AGB jederzeit teilweise oder vollständig zu ändern. Für einen Vertrag gelten die bei Vertragsabschluss aktuellen AGB.
1.5 Die zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses geltenden AGB sind auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen der J. Brauchli AG und dem Kunden gültig.
2. Offerte, Entstehung und Inhalt der Vertrages
2.1 Die von der J. Brauchli AG angebotenen Kataloge und Dokumentationen, namentlich die darin aufgeführten Preise und technischen Angaben sind unverbindlich. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.
2.2 Die Offerten der J. Brauchli AG sind gemäss der darin enthaltenen Frist verbindlich. Fehlen Angaben dazu ist die Offerte 30 Tage lang verbindlich. Mündliche Angebote der J. Brauchli AG sind unverbindlich und freibleibend.
2.3 Die vom Kunden mündlich oder schriftlich abgegebene Bestellung ist für ihn bindend. Die J. Brauchli AG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Arbeitstagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder innerhalb dieser Frist dem Kunden die bestellten Güter zu liefern.
2.4 Bestellt der Kunde Güter, nachdem er eine Offerte von der J. Brauchli AG erhalten hat und führt die J. Brauchli AG die Bestellung ohne weiteres aus, so entsteht der Vertrag mit Eingang der Bestellung, sofern diese mit der Offerte übereinstimmt. Vertragsinhalt ist neben den vorliegenden AGB die in der Offerte umschriebenen Güter samt Produktespezifikation und anderen Zusicherungen sowie Bedingungen gemäss Lieferschein.
2.5 Bestellt der Kunde losgelöst einer vorangehenden Offerte Güter und bestätigt die J. Brauchli AG die Bestellung schriftlich (Auftragsbestätigung), so entsteht der Vertrag mit der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden.
Vertragsinhalt sind neben den vorliegenden AGB die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Vertragsprodukte samt Produktespezifikationen und anderen Zusicherungen sowie Bedingungen, sofern der Kunde nicht nach deren Erhalt umgehend in schriftlicher Form Änderungen fordert und die J. Brauchli AG diesen Änderungen ausdrücklich zustimmt.
2.6 Ansprüche gegenüber der J. Brauchli AG darf der Kunde nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der J. Brauchli AG an Dritte abtreten.
2.7 Angaben in Offerten und Auftragsbestätigungen über Beschaffenheit, Materialgüte, Lieferfristen, Gewichte, Frachten usw. erfolgen nach bester Kenntnis, jedoch unverbindlich. Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster, d.h. die Eigenschaften dieser Muster gelten mangels ausdrücklicher gegenteiliger Zusicherung von der J. Brauchli AG nicht als zugesichert, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist.
3. Preise, Liefer- und Verpackungszuschläge
3.1 Alle Ankaufspreise verstehen sich in Schweizer Franken und exkl. Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind jederzeit möglich und bleiben jederzeit ohne Avis vorbehalten. Es gelten die am Liefertag gültigen Preise.
3.2 Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich gemäss Preisliste. Durch den Besteller verursachte Mehrkosten aufgrund einer anderen Speditionsart, Baustellen-Lieferungen, Lieferungen ausserhalb des Tourenplanes oder Expresszustellungen können 1:1 verrechnet werden.
3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeitangaben als unverbindlich. Verspätete Lieferungen berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatzansprüche, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern.
3.4 Bei Baustellenlieferungen muss der Kunde jemanden vor Ort haben, welcher befugt ist, die Ware entgegenzunehmen, zu prüfen (Menge und Unversehrtheit) und dies auf dem Lieferschein zu quittieren.
3.5 Für Sendungen gelten die im Katalog aufgeführten Lieferbedingungen. Massgebend dafür ist die beim Vertragsabschluss aktuellste Version des J. Brauchli-Katalogs.
3.6 Bei Lieferung direkt ab Werk werden die vom Werk erhobenen Frachtkosten 1:1 verrechnet.
3.7 Spezialtransporte und/oder Spezialgeräte werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
3.8 Die unterjährige Einführung eines Treibstoffzuschlags und eines der Kostenwahrheit entsprechenden Transportkostenanteils (inkl. LSVA) von 2.5% des Warenwertes exkl. MwSt. (mindestens CHF 20.00 und maximal CHF 200.00) bleiben jederzeit ausdrücklich vorbehalten.
3.9 Bestellungen auf Abruf können als Gratis-Zusatzdienstleistungen von der J. Brauchli AG akzeptiert werden, sofern die Dauer der Einlagerung 30 Tage nicht übersteigt. Andernfalls wird die J. Brauchli AG dem Kunden einen Lagerkostenzuschlag in Rechnung stellen.
3.10 Sollten sich während der Bestellungsabwicklung Änderungen durch Kostenerhöhungen bei der J. Brauchli AG bzw. Preisaufschläge bei deren Lieferanten irgendwelcher Art, zusätzlich fiskalische Belastungen, Belastungen infolge behördlicher Massnahmen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen ergeben, behält sich die J. Brauchli AG ausdrücklich eine entsprechende Erhöhung des Preises vor, ohne dass der Käufer das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nichts anderes schriftlich verabredet wurde, ist der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Bei Verzug bezahlt der Käufer einen Verzugszins von 6 % ab Fälligkeitsdatum. Ohne Einrede durch den Käufer innerhalb von 10 Arbeitstagen, bezogen auf das Rechnungsdatum, anerkennt er, den Kaufpreis zu schulden. Eine nicht fristgerecht widersprochene Rechnung gilt als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG. Allfällige Rechnungskorrekturen sind der J. Brauchli AG unverzüglich zu melden. Allfällige Reklamationen berechtigen nicht zum Zurückhalten der  Zahlung.  Allfällige Gutschriften werden durch die J.  Brauchli AG nach Prüfung des Sachverhalts ausgestellt und können erst nach Erhalt mit ausstehenden Zahlungen verrechnet werden.
4.2 Im Betreibungs-, Konkurs- oder Nachlassstundungsfall fallen sämtliche Rabatte und weitere Vergünstigungen weg und sämtliche offenen Lieferungen und Fakturen sind sofort zur Zahlung fällig.
4.3 Die Zahlungspflicht ist erst mit dem Eingang des Betrags auf dem Postcheck- oder Bankkonto der J. Brauchli AG (Valuta) erfüllt. Die Annahme von Wechseln oder Checks als Zahlungsmittel liegt im Ermessen der J. Brauchli AG. Bei Wechseln oder Checks gilt die Zahlungspflicht erst als erfüllt, wenn die Beträge nach Einlösung gutgeschrieben sind.
5. Kaufgegenstand
5.1 Die gemäss Katalog umschriebenen Produkte können bei der Bestellung des Kunden geringfügig abweichen. Der Kunde akzeptiert solche Abweichungen, sofern sie keine Verschlechterung darstellen. Bei Produkteabweichungen, die eine Verschlechterung zum Produkt gemäss Katalog oder eine Verbesserung darstellen, jedoch zu einem höheren Preis angeboten werden, bedarf es einer Zusage des Kunden an die J. Brauchli AG.
6. Vertragserfüllung
6.1 Ist zwischen den Vertragsparteien ein Liefertermin vereinbart worden und verspätet sich die Lieferfrist aus Gründen, welche die J. Brauchli AG nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer in diesem Fall weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Verweigerung der Annahme, noch zu Schadenersatz.
6.2 Ist verabredet, dass die Ware bei der J. Brauchli AG abgeholt wird, gilt der Vertrag als erfüllt, sobald dem Käufer die Ware erstmals zur Abholung angezeigt wird.
6.3 Ist verabredet, dass die J. Brauchli AG die Lieferung durch einen Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) vornehmen soll, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald die J. Brauchli AG die Ware dem Spediteur übergibt.
6.4 Ist verabredet, dass die J. Brauchli AG die Ware selbst liefert, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald die J. Brauchli AG die Ware am Bestimmungsort erstmals zum Ablad bereit hält und dies dem Käufer erstmals anzeigt. Ist zwischen den Parteien nicht speziell geregelt, ob die J. Brauchli AG oder ein Spediteur die Lieferung vornimmt, so richtet sich die Erfüllung nach 6.4.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Eigentum der gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung auf den Käufer über.
7.2 Der Käufer darf nicht frei über die Vorbehaltsware verfügen.
7.3 Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Schuld-, Betreibungs- und Konkursverfahren, muss der Käufer auf das Eigentum der J. Brauchli AG hinweisen und diese unverzüglich informieren.
8. Lieferbedingungen
8.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware übernimmt oder die J. Brauchli AG die Ware dem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers.
8.2 Muss eine Ware für den Käufer speziell angefertigt werden und ist nichts anderes schriftlich verabredet, so geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf den Käufer über, sobald die J. Brauchli AG die Ware dem Käufer zur Abholung angezeigt hat.
8.3 Ist die Lieferung durch die J. Brauchli AG verabredet, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort abgeladen ist.
8.4 Die J. Brauchli AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und diese in Rechnung zu stellen.
8.5 Im Fall von höherer Gewalt und/oder ähnlichen Störungen – unabhängig davon, ob bei der J. Brauchli AG oder ihren Lieferanten und Hilfspersonen eingetreten – welche die Herstellung oder Lieferung der Ware hindern oder in unzumutbarer Weise erschweren, ist die J. Brauchli AG ohne Haftungsfolgen berechtigt, nach freiem Ermessen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfristen und -termine entsprechend abzuändern. Die J. Brauchli AG lehnt jede Haftung wegen verspäteter Erfüllung oder Vertragsrücktritt ab.
8.6 Übernimmt die J. Brauchli AG die Zustellung der Ware und wird die Ware während den vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten nicht angenommen, so ist der zusätzliche Aufwand einer weiteren Zustellung vom Käufer zu vergüten. Aus der verspäteten Abnahme resultierende Lagergelder, Zinsverlust und andere zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
9. Prüfen und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
9.1 Bei Abholung der Ware bei der J. Brauchli AG hat der Käufer vor Übernahme der Ware deren Unversehrtheit und Korrektheit zu prüfen. Bei Lieferung der Ware durch einen Spediteur oder durch die J. Brauchli AG hat der Kunde die Ware beim Ablad auf Transportschäden und auf deren Korrektheit zu prüfen und allfällige Schäden sofort beim Spediteur und bei der J. Brauchli AG zu rügen. Ebenfalls ist ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Ware als unversehrt übergeben.
9.2 Mängelrügen, die sich nicht auf Transportschäden beziehen, sind innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu melden. Unterbleibt diese rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt. Ist die Ware schon verarbeitet worden, ist die Mängelrüge ausgeschlossen.
9.3 Nachweisbar fehlerhafte oder den Abmachungen nicht entsprechende Ware wird von der J. Brauchli AG innert angemessener Frist entweder ersetzt oder nachgebessert. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9.4 Für den Einsatz der Produkte der J. Brauchli AG sowie dessen Zubehör gelten die gültigen SIA Normen, die Angaben und Hinweise der Hersteller sowie die spezifischen und aktuellen Merk- und Datenblätter (ISP, SIA, BodenSchweiz, Floorright).
9.5 Der Kunde kennt die Eigenschaften der gelieferten Produkte und die zum fachgerechten Einsatz notwendigen Rahmenbedingungen für die Lagerung sowie des Unterhalts und der Pflege. Andernfalls beschafft der Kunde vor der Arbeitsaufnahme die entsprechenden Informationen.
9.6 Abweichungen gemäss Ziff. 5.1 sind von der Mängelrüge ausgenommen.
10. Gewährleistung, Haftung für Mängel
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfirsten. Bei B2B-Verträgen beträgt die Gewährungsfrist ein Jahr.
10.2 Für ersetzte oder reparierte Vertragsprodukte beginnt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich wieder neu zu laufen. Sie ist jedoch in jedem Fall auf die reparierten Teile beschränkt auf höchstens sechs Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Die J. Brauchli AG übernimmt keine Garantie für Folgeschäden von Ersatzteilen, die trotz der Empfehlung der J. Brauchli AG gemäss Kundenwunsch nicht ersetzt wurden.
10.3 Zugesichert sind nur jene Eigenschaften, welche in den Offerten, Auftragsbestätigungen sowie Lieferscheinen als solche bezeichnet worden sind. Produktespezifikationen auf der Auftragsbestätigung und andere darin zugesicherte Eigenschaften, welche von denjenigen in den Offerten abweichen, gehen in jedem Fall vor.
10.4 Die J. Brauchli AG übernimmt die Gewährleistung für Mängel und Fehler an Vertragsprodukten oder deren Teile, die innerhalb der Gewährleistungsfrist nachweislich als Folge schlechten Materials oder fehlerhafter Fabrikation auftreten. Ersetzte Vertragsprodukte bzw. deren Teile werden Eigentum der J. Brauchli AG. Der Aufwand für die Ersatzlieferung darf jedoch in keinem Fall den jeweiligen Zeitwert der gesamten ursprünglich gelieferten Lieferung übersteigen.
10.5 Alle anderen unmittelbaren und/oder mittelbaren, direkten und/oder indirekten Schäden und/oder Folgeschäden sind von der Gewährleistung und Haftung der J. Brauchli AG ausgeschlossen.
11. Warenretouren
11.1 Unter der Voraussetzung des Einverständnisses von der J. Brauchli AG können Waren innert 30 Tagen nach der Lieferung zurückgenommen werden, wobei der Transport auf Gefahr und Kosten des Käufers geht.
11.2 Waren werden grundsätzlich nur dann zurückgenommen, wenn sie noch in der Originalverpackung sind. Gebrauchte Ware oder Maschinen werden nicht zurückgenommen.
11.3 Nach Prüfung der retournierten Ware und Anerkennung des Entschädigungsanspruches durch die J. Brauchli AG erstellt letztere eine entsprechende Gutschrift. Es erfolgt keine Rückvergütung.
11.4 Lagerartikel der J. Brauchli AG werden nach Berücksichtigung der Ziff. 11.1 bis 11.3 mit einem Einschlag von 20 % bei der Vergütung gutgeschrieben.
11.5 Bei Lieferungen von Fabrikartikeln werden die Umtriebsentschädigungen des Werks verrechnet, sofern eine Rücknahme nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.  Rücknahmen von Spezialanfertigungen sind ausgeschlossen.
11.6 Bei Warenretouren aller hier nicht aufgeführten Produkte wird der Einschlag von der J. Brauchli AG individuell festgelegt.
11.7 Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der J. Brauchli AG. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen. Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Käufers wesentlich oder präsentiert sie sich anders, als gegenüber der J. Brauchli AG dargestellt, ist die J. Brauchli AG ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall einer rechtmässigen Annullierung durch die J. Brauchli AG trägt der Käufer die der J. Brauchli AG entstandenen Kosten.
11.8 Rücksendungen ohne Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben.
11.9 Zusätzlich gilt die aktuell gültige Retourenregelung der J. Brauchli AG.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Falls Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, wird Sursee als ausschliesslicher Gerichtstand festgelegt. Anwendbar ist nur Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Oben stehende Bestimmungen gelten auch für alle ausländischen Kunden.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
13. Schutzrechte/Schutzmarken
13.1 Die J. Brauchli AG behält sich für jedes Design, jeden Text und jede Graphik alle Rechte vor. Der Name „J. Brauchli“, sowie Bezeichnungen von Produkten sind eingetragene Warenzeichen, Handelsmarken oder Schutzmarken der J. Brauchli AG. Alle anderen zitierten Warenzeichen, Produktnamen, oder Firmennamen bzw. -logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer der schriftlichen Zustimmung der J. Brauchli AG.
14. Originaltext
14.1 Die AGB liegen in Deutsch und Französisch vor. Bei Unklarheiten, welche durch Übersetzungen entstanden sind, ist die deutsche Originalversion massgebend.

J. Brauchli AG
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6210 Sursee

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